
Gebäudereinigung im Winter: Darauf kommt es an.
Der Winter mit seinem oft nasskalten Wetter stellt Hausbesitzer bei der Gebäudereinigung vor besondere Herausforderungen. Insbesondere bei der Fensterreinigung sollten Sie einige wichtige Regeln einhalten. Auch im Eingangsbereich sind besondere Vorkehrungen sinnvoll. Hinzu kommt der Winterdienst.
Fenster putzen im Winter
Ob es überhaupt nötig ist, die Fenster im Winter zu putzen, hängt von der Lage des Gebäudes ab. Oft ist der Verschmutzungsgrad so gering, dass eine dreimonatige Pause kein Problem darstellt. Soll das Fenster im Winter dennoch geputzt werden, sollten Sie diese Punkte beachten:
- Putzen Sie Ihre Fenster bei Temperaturen über null Grad. Tage ohne Frost kommen im Winter in Deutschland typischerweise so oft vor, dass Sie keine Schwierigkeiten haben werden, einen passenden Termin zu finden.
- Kommt es bei Minusgraden zu akuten Verschmutzungen, die keinen längeren Aufschub dulden, geben Sie neben dem Reinigungsmittel noch ein wenig Spiritus ins Wasser. Dieser wirkt als Frostschutz. Gefriert das Wasser ohne Frostschutz mit den Schmutzresten direkt an der Scheibe, wird das Fenster nicht sauber. Trocknen Sie die Scheiben außerdem nach der Reinigung gut ab.
- Versuchen Sie keinesfalls, frostige Temperaturen mit heißem Wasser auszugleichen. Durch extreme Temperaturunterschiede können so hohe Spannungen entstehen, dass Ihre Fensterscheibe springt.
Fußmatten überprüfen und Läufer auslegen
Nasskaltes Winterwetter sorgt dafür, dass an den Sohlen von Schuhen und Stiefeln mehr Schmutz haftet. Umso wichtiger ist es, dass sich die Fußmatten in einem guten Zustand befinden und beim Abstreifen des Schuhwerks möglichst viel Schmutz aufnehmen. Ist Ihre Fußmatte bereits stark abgenutzt, bietet sich der Austausch an. Ergänzend können Sie unmittelbar im Eingangsbereich einen Läufer platzieren, um hier den Boden zu schützen.
Turnus der Unterhalsreinigung erhöhen
In gewerblich genutzten Gebäuden ist es in der Regel nicht praktikabel, dass sich Mitarbeiter und Kunden vor dem Betreten die Schuhe ausziehen. Also wird es in Büros, Arzt- und Anwaltspraxen, gastronomischen Betrieben und Geschäften während des Winters wahrscheinlich zu stärkeren Verschmutzungen des Bodenbelags kommen. Erhöhen Sie deshalb bei Bedarf den Turnus der Unterhaltsreinigung, beziehungsweise vereinbaren Sie mit Ihrem Reinigungsunternehmen einen Zusatztermin nur für die Bodenreinigung.
Winterdienst durchführen oder durchführen lassen
Ein sehr wichtiger Aspekt der Gebäude- und Grundstücksreinigung im Winter ist der Winterdienst. Er muss sowohl auf Gehwegen längs des Grundstücks als auch auf dem Grundstück selbst durchgeführt werden, damit der ungehinderte und sicheren Zugang zum Hauseingang, zu den Mülltonnen und anderen häufig aufgesuchten Orten gewährleistet ist.
Neben dem Räumen von Schnee gehört auch das Streuen verpflichtend zum Winterdienst. Das früher oft genutzte Streusalz ist heute aufgrund der Belastung des Bodens nicht mehr zulässig. Granulate aus Lava oder Kalk sowie gewöhnlicher Sand sind hingegen erlaubt und gut geeignet. Am Ende des Winters müssen Sie das Streugut mit einem Besen entfernen.
Der Winterdienst liegt im Verantwortungsbereich des Hauseigentümers. In vermieteten Immobilien ist das eigenständige Räumen in vielen Fällen nicht praktikabel, weil die erforderliche Anwesenheit nicht dauerhaft sichergestellt werden kann. Eine vertragliche Übertragung des Winterdienstes auf Mieter ist zwar möglich, schützt aber nicht zwingend vor Haftungsansprüchen im Schadensfall. Als sinnvolle Alternative bietet sich die Beauftragung eines professionellen Reinigungsunternehmens wie der Gebäudereinigung Luft an.
