Wie laut kann eine Gebäudereinigung sein?

Moderne Maschinen und Geräte der Gebäudereinigung bringen durch Ihren Antrieb eine gewisse Lautstärke mit sich. Diese soll weder die Reinigungskraft im Sinne des Arbeitsschutzes, noch Eigentümer oder Mitarbeiter in den gereinigten Immobilien belasten. Gerne erklärt wir Ihnen als Fachbetrieb, wie laut eine Gebäudereinigung sein kann und welchen Beitrag wir für leise und störungsfreie Reinigungsarbeiten leisten.

Zwischen zulässigem Betrieb und Lärmbelästigung

Wir leben in einer ziemlich lauten Welt. Vom Straßenverkehr bis zum Rasenmäher aus Nachbars Garten gibt es viele Geräusche quellen, die unseren Alltag beeinflussen und vielleicht als störend wahrgenommen werden. Wo immer ein motorisierter Antrieb vorliegt oder mit Hochdruck gearbeitet wird, lässt sich eine Geräuschentwicklung leider nicht vermeiden.

Auch in der Reinigungsbranche gilt dies, wobei vor allem industrielle Staubsauger als größere Geräuschquellen bekannt sind. Speziell Hochdruckreiniger und ähnliche Geräte laufen nicht komplett lautlos, werden jedoch die wenigsten Menschen während eines Betriebs stören. Wie also mit der Geräuschbelastung umgehen, damit Sie oder die Mitarbeiter in Ihren Büros nicht von der konzentrierten Arbeit abgehalten werden?

Gesetzliche Vorgaben und Normen als Rahmenwerte

Ob privat oder im gewerblichen Einsatz, bezüglich Lautstärke gibt es bei Staubsaugern und ähnlichen Geräten ein breites Spektrum. Sogenannte „leise“ Staubsauger erreichen keine 60 Dezibel, während Modelle oberhalb von 75 Dezibel als sehr laut wahrgenommen werden. Als erfahrenes Reinigungsunternehmen berücksichtigen wir bei Kauf und Einsatz unserer Geräte diese Vorgaben, um unseren Kunden eine möglichst geringe Lärmbelästigung zuzusichern.

Für Außenarbeiten gibt es zudem klare gesetzliche Vorgaben. Größere technische Geräte für Ihre Gebäudepflege, beispielsweise Laubsauger oder Hochdruckreiniger, dürfen alleine zwischen 6.00 und 22.00 Uhr betrieben werden. Für die Reinigung privater Innenräume hängen die Einschränkungen von der Wohnsituation ab. In einem Mietshaus würde jede Reinigung zu diesen Zeiten als Ruhestörung der Mieter gelten. Wohnen Sie in einem Einfamilienhaus und stören sich nicht selbst an den Geräuschen, kann die Reinigung auch nachts erfolgen.

Mit flexiblen Reinigungszeiten zur geringen Belästigung

Wenn Sie Ihre betrieblichen Räume regelmäßig reinigen lassen, möchten Sie sicherstellen, dass die Arbeit Ihrer Mitarbeiter nicht unter dem Lärm leidet. Hier kommen wir Ihnen gerne mit flexiblen Arbeitszeiten entgegen, die Ihre persönlichen Vorlieben mit der gesetzlichen Regelung in Einklang bringen. Gerne helfen wir Ihnen nach Feierabend oder in den frühen Morgenstunden weiter, in denen Ihr regulärer Betrieb noch ruht.

Wie flexibel wir als professioneller Reinigungspartner handeln können, hängt von den gewünschten Reinigungsarbeiten ab. Eine gründliche Fassadenreinigung mit Hochdruck oder der Einsatz des Laubbläsers sind alleine über die Tagesstunden hinweg möglich. Die klassische Unterhaltsreinigung in Innenräumen stellt keine Lärmbelästigung für die Öffentlichkeit dar und kann freier geplant werden.

Was wir gegen die Lärmbelästigung tun

Mit Gebäudereinigung Luft vertrauen Sie auf einen erfahrenen Ansprechpartner für Reinigungsarbeiten aller Art, der sich umfassend mit dem Lärmthema befasst hat. Dies lassen wir in den Kauf unserer Geräte und die Ausstattung unserer Mitarbeiter einfließen. Diese sind der Lautstärke der Geräte über den Arbeitstag hinweg ausgesetzt und verdienen einen umfassenden Schutz.

Sprechen Sie uns vor einer Beauftragung gerne auf das Thema Lärm an. Wir entwickeln für Sie gerne ein stimmiges Reinigungskonzept, damit unsere gründliche Arbeit möglichst geräuschlos erledigt werden kann.