
Wohnungsreinigung nach Auszug – das sollten Mieter und Vermieter wissen
Als Eigentümer werden Sie sich eine durchgängige Vermietung Ihrer Wohnungen wünschen. Kommt es zu einem Auszug, stehen viele Aufgaben und Formalitäten an – unter anderem die Herrichtung der Wohnung für die Neuvermietung. Auch wenn in vielen Mietverträgen eine „besenreine“ Übergabe festgelegt ist, kann eine Nachbesserung durch den Eigentümer nötig sein. Hier nimmt Ihnen unser Team von Gebäudereinigung Luft gerne alle Mühen und Aufgaben ab.
Eine saubere Wohnung – unerlässlich für den Neueinzug
Kein suchender Mieter möchte in eine Wohnung ziehen, die auf den ersten Blick schmutzig oder ungepflegt ist. Als Vermieter können Sie jedoch wenig dafür, in welchem Zustand die Vormieter die angemieteten Räume hinterlassen haben. Selbst wenn diese ihre Pflicht eines besenreinen Hinterlassens der Wohnung vernachlässigt haben, sollten Sie vor dem Neueinzug für eine ordentliche Herrichtung der Wohnung sorgen.
Mit einer sauberen Wohnung hinterlassen Sie einen besseren Eindruck bei allen anstehenden Besichtigungen. Auch die Bereitschaft, einen höheren Mietzins zu zahlen, wird sich durch eine Wohnung in einem top-gepflegten Zustand steigern lassen. So gerne Sie die anfallenden Aufgaben an die alte Mietpartei übergeben möchten, machen Sie diese nicht für ausbleibende Erfolge in der Neuvermietung verantwortlich.
Wozu sind die bisherigen Mieter verpflichtet?
Ein Mieter hat die angemietete Wohnung in einem gepflegten und neutralen Zustand zu verlassen. Oft sind im Mietvertrag diese Pflichten schriftlich festgehalten:
- kein Hinterlassen von Schäden
- neutral gestrichene Wände
- Ausbesserung von Löchern in den Wänden
- besenreiner Zustand sämtlicher Räume
Viele Vermieter verlassen sich auf die Einhaltung dieser Vorgaben, auch wenn die Praxis immer wieder Verstöße von Mietparteien aufzeigen. Gerade bei einer Kündigung durch den Vermietung aufgrund des ungepflegten Umgangs mit dem Mietobjekt („Messie-Wohnung“) ist es keine Seltenheit, dass Vermieter auf Aufwand und Kosten der Reinigung sitzen bleiben.
Auch nach dem Tode älterer Mieter, bei denen keine Hinterbliebenen die Reinigung und Räumung der Wohnung durchführen können, werden Sie sich als Vermieter selbst um die Wohnungsreinigung nach Auszug kümmern müssen.
Als Vermieter ohne Stress einspringen
In manchen Fällen pochen Vermieter nicht auf der eigentlichen Pflicht der Mietpartei, die Reinigung nach dem Auszug zu übernehmen. Um sich Stress und Ärger zu ersparen, kann es sinnvoll sein, beide Augen zuzudrücken und selbst die Reinigung durchzuführen. Vor allem, wenn ein Interesse an einer schnellen Neuvermietung besteht und diese durch Streitigkeiten mit alten Mietern hinausgezögert würde.
Selbst wenn ein Mieter die Wohnung besenfrei hinterlassen hat, sorgt eine professionelle Reinigung für einen besseren Zustand der Räumlichkeiten. Als Branchenprofi haben wir Möglichkeiten, im Rahmen einer fachgerechten Reinigung einen höheren Grad an Sauberkeit und Hygiene zu erreichen. Dies erleichtert die Vermietung und wird für ein schnelles, größeres Interesse potenzieller Nachmieter sorgen.
Mit Gebäudereinigung Luft zum Top-Service
Ähnlich wie die Baureinigung vor dem Erstbezug eines Hauses oder einer Wohnung hilft Ihnen Gebäudereinigung Luft bei der Wohnungsreinigung nach Auszug weiter. Wir stehen Mietern und Vermietern zur Seite, um mit minimalen Mühen zu einer rundum gepflegten Wohnung zu gelangen. Selbst beim Bedarf nach einer Sonderreinigung, z. B. der Aufwertung einer bisherigen Messie-Wohnung, bringen wir die entsprechenden Methoden mit. Sprechen Sie uns einfach an, damit die nächste Vermietung Ihrer Wohnung möglichst bald erfolgen kann!
