Ab wann ist Schneeräumen erlaubt?

Viele Berufstätige stellt das Schneeräumen im Winter vor ein großes Problem. Aus beruflichen Gründen muss das Haus schon früh verlassen werden, während die gesetzliche Räumpflicht noch gar nicht eingetreten ist. Wann und wie hier zu räumen ist und wie sich dieses Problem einfach lösen lässt, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel auf.

Schneeräumen strikt nach Vorgabe

Mit Sicherheit sind Sie schon einmal vom Geräusch des Schneeschiebers eines Nachbarn geweckt worden. Damit dies nicht tagtäglich passiert, wenn ein Berufstätiger um 5.00 oder 6.00 Uhr das Haus verlässt und vorher den Winterdienst übernimmt, gibt es klare Vorgaben der Städte und Gemeinden, in welchen Zeiten Schnee zu räumen ist.

Diese Zeiten liegen werktags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen dürfen Sie je nach regionaler Regelung ein oder zwei Stunden länger schlafen. Diese Uhrzeiten sind nicht nur als zeitliches Fenster für die Räumpflicht zu verstehen. Sie schließen gleichzeitig die Zeiten aus, in denen nicht geräumt werden darf – vor allem aus Gründen der Ruhestörung.

Einhaltung der Nachtruhe als wesentlicher Maßstab

Nicht jedes Geräusch im Winterdienst ist so laut wie das Ziehen eines Schneeschiebers über den Bürgersteig. Bei einem leichten Schneefall, der zum Ende der Nacht hin aufhören soll, haben Sie als Berufstätiger weiterhin die Möglichkeiten der Pflichterfüllung. So könnten Sie mit Streusalz Ihrem Dienst nachkommen, sofern dieses nach Ihrer städtischen Ordnung nicht verboten ist.

Auch die Nutzung eines Schneebesens, um Wege von Schnee und Matsch zu befreien, ist grundsätzlich vor der Arbeit möglich. Hier gilt der objektive Maßstab, wie laut die Tätigkeit wirklich ist und wie sehr Sie andere Menschen hiermit stören könnten. Vor Ihrem eigenen Grundstück mit einem Einfamilienhaus ist die Situation entspannter als mitten in der Stadt mit zahllosen Mietparteien in direkter Nähe.

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Lösungen für die Zeit der Abwesenheit

Unabhängig von Beruf und Ihrer Lebensweise haben Sie sicherzustellen, dass zu den oben genannten Zeiten einer Räumpflicht nachgekommen wird. Bei Ihrer Abwesenheit spielt es keine Rolle, ob Sie tagsüber auf der Arbeit sind oder wochenlang in Urlaub fahren. Um Ihrer Pflicht nachzukommen, sind grundsätzlich zwei Lösungen denkbar:

  1. Sie beauftragen einen Nachbarn mit der Übernahme des Winterdienstes. Hier lassen sich möglicherweise Zeiten tauschen oder ein paar Euro als Dank für den Schneedienst zahlen. Zwar reicht oft eine freundschaftliche, mündliche Absprache. Kommt es zu einem Unfall, sind Sie jedoch gemäß Räumungsplan in der Verantwortung. Einen kleinen, schriftlichen Vertrag aufzusetzen, ist sinnvoller, gibt jedoch der Nachbarschaftshilfe einen sonderbar formellen Charakter.
  2. Sie vertrauen auf einen professionellen Dienstleister, mit dem Sie alle Details wie Zeiten und Art der Räumung vereinbaren. So haben Sie die Sicherheit, dass in Ihrer Abwesenheit ein Profi die Aufgaben verlässlich übernimmt. Da hierüber stets ein Vertrag abgeschlossen wird, haben Sie auch eine rechtliche Sicherheit, falls es zu einem Sturz oder Unfall kommt.

Mit unserer Hilfe Ihren Zeitplan im Griff

Ihnen ist es nicht möglich, zu den vorgegebenen Zeiten für eine verlässliche Schneeräumung zu sorgen? Sprechen Sie uns an! Unser Winterdienst gehört zu den beliebtesten Leistungen unseres großen Spektrums, mit dem wir Sie preisbewusst und verlässlich unterstützen.

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