Rund um die Räum- und Streupflicht: Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab!
Sobald die Temperaturen fallen und auf den Gehwegen oder Zufahrten Schnee liegt und sich Glatteis bildet, besteht Räum- und Streupflicht. Die Hauseigentümer und Anwohner sind verpflichtet, Wege von Schnee und Glatteis zu befreien. Zusätzlich muss gestreut werden, damit niemand zu Schaden kommt. Für die Räum- und Streupflicht auf öffentlich zugänglichen Wegen und Flächen gelten gesetzliche Vorgaben. Zugangswege und Parkplätze im Privatbesitz sollten ebenfalls zuverlässig geräumt und gestreut werden. Das betrifft vor zum Beispiel Firmen, damit für Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Besucher bei Eis und Schnee möglichst kein Risiko besteht.
Wer muss räumen und streuen?
Grundsätzlich ist der Eigentümer eines Grundstücks für die Einhaltung der Räum- und Streupflicht verantwortlich. Handelt es sich um öffentliche Straßen, ist die Stadt dafür zuständig. Für die Gehwege links und rechts der Straße überträgt die Gemeinde die Pflicht auf die privaten Anlieger. Die Grundlage dafür ist in den meisten Fällen eine kommunale Satzung. Die betroffenen Haus- und Grundstückseigentümer können die Räum- und Streupflicht auf die Mieter übertragen.
Achtung: Wenn die Räumpflicht nicht beachtet wird, können Unfälle und Stürze auf nicht geräumten und gestreuten Wegen kostspielige Folgen haben. Es handelt sich dann um einen Verstoß gegen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Der Verantwortliche haftet zivilrechtlich. Es ist also sinnvoll, die Räum- und Streupflicht nicht nur einzuhalten, sondern genau (und schriftlich) festzulegen, wer für die Räumung von Eis und Schnee zuständig ist. Zu beachten sind auch die Zeiten: An Werktagen muss zwischen sieben und zwanzig Uhr geräumt und gestreut werden, an Sonn- und Feiertagen zwischen acht und zwanzig Uhr.
Beauftragen Sie Gebäudereinigung Luft mit der Räumung und Streuung im Rahmen des Winterdienstes!
Für Hauseigentümer, Vermieter und Mieter, größere Wohnanlagen und Firmen ist das eine große Herausforderung. Es geht einerseits um die exakte Festlegung, wer räumen muss, andererseits auch um die Zeiten. Für berufstätige Personen ist es eine enorme Belastung, wenn schon morgens die Schneeschaufel wartet. Tagsüber können ebenfalls Situationen eintreten, die eine schnelle Räumung und Streuung erforderlich machen: Es schneit heftig, gefrierender Regen und/oder tiefe Temperaturen führen zu Glatteis. Ältere Menschen sind oft aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, sich um die Räum- und Streupflicht zu kümmern. Gute Gründe, um einen professionellen Winterdienst in Anspruch zu nehmen! Wir sind in Biberach und Umgebung Ihr kompetenter Dienstleister, wenn Sie einen zuverlässigen Winterdienst suchen.
Ihre Vorteile, wenn wir für Sie die Räum- und Streupflicht übernehmen
Wir erfüllen die gesetzliche Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen, die an Ihr Grundstück grenzen. Unsere Geräteausstattung ist ausgezeichnet und in der kalten Jahreszeit sind zahlreiche Mitarbeiter im Einsatz. Ein plötzlicher, intensiver Schneefall oder rasch auftretendes Glatteis ist für uns kein Problem: Wir beachten die Wettervorhersagen und das aktuelle Wetter. Deshalb sind wir nicht nur morgens pünktlich zur Stelle, sondern bei Bedarf auch tagsüber. Für private Haus- und Grundstückseigentümer sowie für Hausverwaltungen beziehungsweise Eigentümergemeinschaften ist unser Service eine enorme Erleichterung. Von unserem Einsatz profitieren auch Firmen, Betriebe, Kliniken, Kindergärten, Altenheime und öffentliche Verwaltungen. Zusätzlich zur Räum- und Streupflicht auf öffentlich zugänglichen Wegen übernehmen wir nach Vereinbarung das Räumen und Streuen auf Privatwegen und Parkplätzen auf Ihrem Gelände.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf! Wir beraten Sie und besprechen mit Ihnen die individuellen Leistungen. Sorgen Sie für Sicherheit und Komfort, schützen Sie sich vor unangenehmen und teuren Folgen. Wir räumen und streuen zuverlässig, schnell und effizient!
