Schneeräumen – ab wie viel Zentimeter nötig?

Mit dem alljährlichen Frost und Schnee stellen sich viele Fragen, wie Sie als privater oder gewerblicher Eigentümer Ihren Pflichten im Winterdienst nachkommen müssen. Oft herrscht Unsicherheit bezüglich der Intensität und Menge des Schnees, zu dessen Räumung Sie verpflichtet sind. Unser Artikel zeigt auf, ab wie Zentimeter Schnee Sie räumen müssen und welche weiteren Maßstäben für den Winterdienst wichtig sind.

Spielt die Schneemenge überhaupt eine Rolle?

Die Frage „Ab wie viel Zentimetern Schnee muss geräumt werden?“ hören wir als professioneller Dienstleister immer wieder. Der Gedanke hinter dieser Frage ist klar: Während eine Schneedecke von 20 cm Straßen und Wege kaum passierbar machen, wirkt es bei einer Schicht „Puderzucker“ kaum nötig, zu Besen oder Schaufel zu greifen. Trotzdem ist die Frage als solche nicht richtig.

Die gesetzlichen Vorgaben zum Räumen von Straßen, Wegen und Plätzen sind, dass diese unabhängig von der Witterung sicher zu passieren sind. Sobald Schnee unabhängig von der Menge und Höhe ein Risiko für Passanten darstellt, ist dieser zu räumen. Selbst ohne Schnee sind Sie nach der Regelung vieler Städte und Gemeinden in der Pflicht, bei einem frostigen Boden durch Streuen für Sicherheit zu sorgen.

Räumung an die Schneemenge anpassen

Konkrete Vorgaben für die Räumpflicht entnehmen Sie den offiziellen Vorgaben Ihrer Stadt oder Gemeinde. Der zeitliche Rahmen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr an Werktagen sowie 9.00 und 20.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist hierbei üblich. Die Mittel der Schneeräumung werden nicht vorgeschrieben, nur dass Ihre Straßen und Wege genügend Platz bieten sollten, damit zwei Passanten aneinander vorbeigehen können.

Falls eine dünne Schicht Schnee liegt, reicht ein einfacher Schneebesen zum Wegfegen aus. Sofern Streusalz erlaubt ist, kann ein frühzeitiges Streuen sogar verhindern, dass der wenige Schnee überhaupt liegenbleibt. Bei größeren Schneemengen ist die klassische Schneeschaufel das bessere Hilfsmittel. Auf Parkplätzen oder einem großen Firmengelände sind Räum-Maschinen eine sinnvolle Alternative.

Allerdings müssen Sie während eines starken Schneefalls nicht dauerhaft am Räumen bleiben. Die Gesetzeslage verpflichtet Sie zu einer sofortigen Räumung, sobald der Schneefall aufgehört hat.

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Räumung an die Schneemenge anpassen

Konkrete Vorgaben für die Räumpflicht entnehmen Sie den offiziellen Vorgaben Ihrer Stadt oder Gemeinde. Der zeitliche Rahmen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr an Werktagen sowie 9.00 und 20.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist hierbei üblich. Die Mittel der Schneeräumung werden nicht vorgeschrieben, nur dass Ihre Straßen und Wege genügend Platz bieten sollten, damit zwei Passanten aneinander vorbeigehen können.

Falls eine dünne Schicht Schnee liegt, reicht ein einfacher Schneebesen zum Wegfegen aus. Sofern Streusalz erlaubt ist, kann ein frühzeitiges Streuen sogar verhindern, dass der wenige Schnee überhaupt liegenbleibt. Bei größeren Schneemengen ist die klassische Schneeschaufel das bessere Hilfsmittel. Auf Parkplätzen oder einem großen Firmengelände sind Räum-Maschinen eine sinnvolle Alternative.

Allerdings müssen Sie während eines starken Schneefalls nicht dauerhaft am Räumen bleiben. Die Gesetzeslage verpflichtet Sie zu einer sofortigen Räumung, sobald der Schneefall aufgehört hat.

Besonderheiten beim Streuen beachten

Kleine Mengen Schnee werden die Passierbarkeit Ihrer Wege nicht beeinflussen, sofern Sie mit Streusalz vorgesorgt haben. Ob dies in Ihrer Stadt oder Gemeinde möglich ist, sollten Sie frühzeitig abklären. Durch die große Belastung für das Grundwasser ist klassisches Streusalz in vielen Gemeinden nicht mehr erlaubt.

Alternativen wie Granulat, das oft noch wirkungsvoller ist, wird mit einer geringeren Umweltbelastung verbunden. Je nach Region und den politischen Vorgaben Ihrer Stadt oder Gemeinde kann der Einsatz dieser Hilfsmittel jedoch weiterhin verboten sein. Da Bußgelder bei einem unerlaubten Streuen drohen, prüfen Sie die entsprechende Erlaubnis rechtzeitig ab.

Mit unseren Profis zur Sicherheit beim Schneeräumen

Um sich alle Mühen und Unsicherheiten rundum das Streuen und Schneeräumen zu ersparen, ist die Zusammenarbeit mit einem professionellen Partner wie Gebäudereinigung Luft der richtige Schritt. Wir übernehmen neben vielen Leistungen den kompletten Winterdienst für Sie und stellen sicher, dass zum richtigen Zeitpunkt Ihre Wege geräumt sind. Sprechen Sie uns einfach an und erfahren Sie, wie wir Ihnen das Leben als Eigentümer oder Mieter zusätzlich erleichtern können.

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