In welchem Zeitraum muss Winterdienst geleistet werden?
Eigentum verpflichtet – das gilt auch beim Winterdienst. Wenn Schnee oder Eis die öffentlichen Gehwege um ein Grundstück gefährlich machen, sind Eigentümer daher zu Gegenmaßnahmen verpflichtet. Zum sogenannten Winterdienst gehören Schneeräumen oder das Ausbringen von Streugut gegen die Glätte. In einem Mietverhältnis kann der Eigentümer die Aufgabe per Mietvertrag oder Hausordnung an den Mieter übertragen. Die Alternative ist ein professioneller Winterdienst, der die Aufgabe vollumfänglich übernimmt. Aber wann müssen Sie eigentlich mit Schneeschieber und Streusalz aktiv werden?
In welchen Monaten muss Winterdienst stattfinden?
Winterdienst hat bereits das Wort Winter im Namen – aber das bedeutet selbstverständlich nicht, dass er nur während des Winters eine Rolle spielt. Vielmehr ist er so benannt, weil es in dieser Zeit am häufigsten zu Schnee und Glätte kommen kann. Aber auch im späten Herbst und bis in den Frühling hinein sind kalte Temperaturen mit anhaltender Schneedecke oder Blitzeis am Morgen möglich. Wann der Winterdienst stattfinden muss, richtet sich also nicht nach der Jahreszeit, sondern nach dem tatsächlichen Wetter. Wenn Sie zum Winterdienst verpflichtet sind, sollten Sie also aufmerksam den Wetterbericht verfolgen, um auf einen möglichen Einsatz vorbereitet zu sein.
Winterdienst an Werktagen
Von Montag bis Samstag sind Zeiten zwischen 7 und 20 Uhr üblich. Das bedeutet, dass Sie bis spätestens 7 Uhr für freie und sichere Gehwege sorgen müssen. Sollte im Verlauf des Tages weiterer Schnee fallen, müssen Sie diesen bis eine Stunde nach Ende des Schneefalls beseitigt haben. Erst nach 20 Uhr endet Ihre Pflicht.
Winterdienst an Sonntagen und an Feiertagen
An Sonn- und Feiertagen sehen Ihre Pflichten grundsätzlich ähnlich wie unter der Woche aus. Der einzige Unterschied ist, dass Sie erst ab 9 Uhr geräumt und gestreut haben müssen.
Rechtzeitig handeln bei Glätte
Wenn Gefahr durch Glatteis oder eine verdichtete Schneedecke zu erwarten ist, sollten Sie rechtzeitig Streugut ausbringen, um die Gefahr zu verringern. Sollte z. B. für den kommenden Morgen Glatteis gemeldet sein, können Sie bereits am Vorabend streuen und somit der Gefahr und möglichen Schadensersatzansprüchen vorbeugen.
Vorgaben der Gemeinde beachten
Die obigen Angaben sind typische Uhrzeiten, zu denen an den meisten Orten in Deutschland Winterdienst geleistet werden muss. Allerdings gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung. Vielmehr dürfen die Gemeinden den Winterdienst individuell regeln. Auch wenn sich die meisten Orte an den üblichen Uhrzeiten und Regeln orientieren, kann es also zu Abweichungen kommen. Prüfen Sie daher im Zweifel die örtlichen Regeln. Bei Restaurantbesitzern kann es z. B. sein, dass auch nach 20 Uhr Winterdienst verlangt wird, um die Sicherheit der Gäste zu gewähren.
Professioneller Winterdienst übernimmt Ihre Pflichten
Nicht jeder kann oder möchte bereits vor Tagesanbruch gegen Schnee und Eis ankämpfen. Ebenso ist es berufstätigen Menschen häufig unmöglich, während des Tages aktiv zu werden, wenn sich während der Arbeitszeit erneut eine Schneedecke bildet. In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, einen professionellen Winterdienst zu buchen. Gerade wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus oder eine große Wohnanlage handelt, lohnt sich die Buchung beim Profi. Denn je mehr Personen die Kosten unter sich aufteilen, desto günstiger wird der Service.
